Wertgutachten für Ihren Old- oder Youngtimer
Sie wollen Originalität und technischen Erhaltungszustand bewerten lassen? Wir bestätigen Ihnen mit dem Oldtimer-Wertgutachten, dass Ihr Schmuckstück ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist. (Grundvoraussetzung für eine Versicherung)
Bitte beachten Sie die Einstufung in zwei Klassen:
YOUNGTIMER: Voraussetzung ist ein Alter von mindestens 20 und weniger als 30 Jahren
OLDTIMER: Mit 30 Jahren wird ein Auto zum Oldtimer, offiziell bestätigt durch das „H" (für „historisch") rechts auf dem Kfz-Kennzeich en.
ACHTUNG: Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden!