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Haftpflichtgutachten

Bei einem nicht selbstverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflicht) erstellen wir Ihnen seriös, zuverlässig und unabhängig Ihr Schadengutachten. Im Haftpflichtschadenfall ergeben sich weitaus mehr Ansprüche für den Geschädigten als im Kaskoschadenfall. Das ermittelte Gutachten informiert den Fahrzeughalter des geschädigten Fahrzeugs und die Versicherung des Unfallverursachers über die Höhe der Fahrzeugreparatur, den Wiederbeschaffungswert und Restwert zur Schadenbearbeitung.

Im Gegensatz zum Kaskoschaden sind hier gegebenenfalls Angaben zur merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Leihwagenanspruch in Ansatz zubringen

Markenbezogene, regionale Lohnsätze und Instandsetzungsmaßnahmen nach Herstellerangaben werden bei mir ebenfalls berücksichtigt.

Mit dem Kalkulations- und Bewertungsprogramm SilverDAT, mit dem renommierte Fahrzeughersteller ihre Dienste anbieten, werden Aussagen über

  • Wiederbeschaffungswert (lt. Rechtsprechung regional ermittelt)
  • Restwert
  • Nutzungsausfall
  • Reparaturdauer
  • Wertminderung

getroffen.

INFO: Ein Unfallgutachten wird ab einer Schadenshöhe von 750,- € erstellt. Bei geringeren Bagatellschäden ist hierzu auf die Erstellung eines Kostenvoranschlages hinzuweisen!


Kaskogutachten

Unfallschadengutachten | Sachverständigen Ingenieurbüro Schramm

Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen selbstverschuldeten bzw. teilverschuldeten Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko). Hier sollte jedoch erst Rücksprache mit der eigenen Versicherung genommen werden, da viele Versicherungen auf Ihren eigenen Sachverständigen mit der Gutachtenaufnahme verweisen. Wenn Sie mich beauftragen wollen, werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und dieses abklären.

Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür nichts berechnen. Serviceleistungen für einschlägige Unternehmen

Hier bleibt jedoch die Frage: Warum will dann die Versicherung Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen? 

Ihr Vorteil: Die Unabhängigkeit des Sachverständigen. Die Versicherung beruft sich im Kaskobereich auf die Weisungsgebundenheit des Geschädigten, die in der AKB festgelegt ist. Trotzdem hat der Geschädigte die Möglichkeit einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, leider muss er hierfür die Kosten selber tragen. In einigen Fällen jedoch übernimmt auch die Kaskoversicherung die Kosten des unabhängigen Sachverständigen, dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sehr wahrscheinlich Sie die Kosten selber tragen werden. Eine unabhängige Schadenfeststellung zu einem bezahlbaren Preis ist jedoch für Sie zum Vorteil.


Ihr Vorteil: Die Unabhängigkeit des Sachverständigen. 

 
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